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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2024

  1. Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von uns, die Fritz Schorfmann GmbH & Co. KG, Tüschendorfer Damm 1, 28879 Grasberg (nachfolgend: der Auftragnehmer bzw. Anbieter bzw. wir) mit unseren Kunden (nachfolgend: Sie bzw. Ihnen bzw. der Kunde bzw. die Kunden) (gemeinsam: die Parteien), die die Bereitstellung, Abholung und Entsorgung von Abfallcontainern sowie weitere Dienstleistungen wie Recyclinghofdienste, Sonderabfallentsorgung und verwandte Leistungen zum Gegenstand haben (nachfolgend: einzeln der Vertrag, gemeinsam die Verträge), gleich ob diese per Fernkommunikationsmitteln wie das Internet, Telefon, Fax, E-Mail oder Videochat zustande kommen oder schriftlich.
    2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
    3. Wenn wir von uns und Ihnen als Parteien sprechen, dann meinen wir natürlich uns als Anbieter und Sie als Kunden, auch wenn Sie nicht alleiniger Geschäftsführer bzw. Inhaber Ihres Unternehmens bzw. Gewerbes sind, sondern Sie zu zweit oder zu mehreren Geschäftsführer bzw. Inhaber sind. Auch wenn wir aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung das generische Maskulinum verwenden, ist damit natürlich keine Wertung verbunden und wir meinen alle Geschlechter.
  2. Vertragsgegenstand und Leistungen des Auftragnehmers

    1. Vertragsgegenstand
      Vertragsgegenstand ist die Erbringung der im jeweiligen Angebot und in diesen AGB beschriebenen Dienstleistungen durch den Auftragnehmer. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung von Containern für die Entsorgung unterschiedlicher Abfallarten, die Abholung und ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle sowie zusätzliche Dienstleistungen wie Kanalreinigung, Abscheiderwartung und Nutzung von Saug- und Spülwagen.
    2. Containerdienstleistungen
      Der Auftragnehmer stellt dem Kunden Container für die Entsorgung verschiedener Abfallarten zur Verfügung und sorgt für deren Abholung und ordnungsgemäße Entsorgung. Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen insbesondere
      1. die Bereitstellung und Abholung von Containern für gemischte Abfälle, Bauschutt, Bodenaushub, Grün-/ Gartenabfälle, Altholz, Flachglas, Altreifen, landwirtschaftliche Abfälle, Klinikabfälle, Papier/Pappe/Kartonage und vertrauliche Akten;
      2. die Entsorgung von Sonderabfällen, einschließlich Probenahme und Analyse;
      3. die Lieferung und Transport von Schüttgütern;
      4. die Daueraufstellungen von Containern und von Kleinbehältern für regelmäßige Entsorgungen.
    3. Recyclinghofleistungen
      Der Auftragnehmer betreibt einen Recyclinghof, auf dem Kunden folgende Dienstleistungen in Anspruch nehmen können:
      1. die Annahme und das Abladen von Big Bags;
      2. der Verkauf von Schüttgütern wie Sand, Kies oder Erde.
      3. Kunden müssen sich hierbei vor jeder Anlieferung im Büro auf dem Recyclinghof anmelden und den Anweisungen des Personals folgen. Das Hausrecht ist zu beachten und der Kunde willigt auch in Inspektionen ein. Das achsweise Wiegen ist nicht gestattet. Fehlwürfe und die Anlieferung unzulässiger Abfälle führen zu Mehrkosten.
      4. Zahlungen bis 250 Euro haben vor Ort auf dem Recyclinghof zu erfolgen. Bei Zahlungsausfällen ist eine Barzahlung oder Rechnungsstellung erforderlich.
    4. Sonstige Leistungen
      Zusätzlich zu den Containerdienstleistungen bietet der Auftragnehmer folgende Dienstleistungen an:
      1. die Abfuhr von 1,1m³ Behältern, Folien- und Styroporsäcken, welche auch im Containershop als Daueraufstellung verfügbar sind;
      2. die Durchführung von Kanalreinigungen und Abscheiderwartungen, insbesondere für Tankstellen, Waschanlagen und Gastronomiebetriebe;
      3. die mobile Aufbereitung und Entsorgung von Abscheidern;
      4. Dienstleistungen mit Saug- und Spülwagen.
    5. Komplikationen bei der Leistungserbringung
      Bei der Durchführung der oben genannten Dienstleistungen können Komplikationen auftreten, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen. Hierzu zählen insbesondere
      1. unzureichender Platz für Container und/oder Rangiermöglichkeiten;
      2. fehlende Genehmigungen für Stellplätze auf öffentlichem Grund;
      3. technische Probleme oder Wartezeiten bei der Durchführung der Arbeiten;
      4. Fehlbefüllungen oder übermäßige Belastung der Container;v
      5. nicht rechtzeitige Bereitstellung oder Zugänglichkeit des Containers durch den Kunden.
        Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer über alle möglichen Komplikationen rechtzeitig zu informieren und sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistungen erfüllt sind. Es gelten im Übrigen die Klauseln §§ 4 bis 6 dieser AGB.
    6. Der Auftragnehmer bestimmt im Übrigen Inhalt und Umfang der Leistung nach billigem Ermessen und anhand und im Rahmen des sich voraussichtlichen Interesses und Bedarfs des Kunden. Auf dieser Basis werden die geeigneten Dienstleistungen und Container ausgearbeitet und dem Kunden durch Erklärung angegeben im Sinne des § 315 Abs. 2 BGB.
    7. Teilleistungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
    8. Wir führen unsere Dienstleistung mit der gebotenen eigenüblichen Sorgfalt durch und sind berechtigt, uns zur Vertragserfüllung und -durchführung Dritter zu bedienen. Ein Kündigungsrecht Ihrerseits wird dadurch nicht begründet.
  3. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

    1. Durch Aufgabe einer Anfrage zu der vom Auftragnehmer online angebotenen Leistung macht der Kunde eine invitatio ad offerendum zur Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Vertragsschluss (nachfolgend: die Bestellung). Die Bestellung der Containerdienstleistungen erfolgt hierbei über den Online-Shop des Auftragnehmers. Der Kunde wählt die gewünschten Leistungen aus, gibt die notwendigen Informationen ein und bestätigt die Bestellung durch Anklicken des entsprechenden Buttons („Zahlungspflichtig bestellen“ o.ä.). Vor dem endgültigen Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, die Angaben zu überprüfen und zu korrigieren.
    2. Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftragnehmer die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail bestätigt. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keinen Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande, welches der Auftragnehmer dem Kunden per E-Mail zusendet.
    3. Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer nach Vertragsschluss gespeichert und ist für den Kunden zugänglich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Kunden jederzeit auf der Website des Auftragnehmers eingesehen und heruntergeladen werden. Die AGB werden hierbei wirksam einbezogen und sind Vertragsbestandteil. Vertragssprache ist Deutsch.
    4. Im Übrigen kann der Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), elektronisch (per E-Mail und/oder durch den Online-Shop im Übrigen, sowie auf der unserer Webseite bzw. Landingpage angebotene Kontaktformular oder über soziale Netzwerke) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich oder elektronisch, haben Sie vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von uns zu erhalten.
    5. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen Ihnen und uns können wir zu Beweiszwecken den zwischen Ihnen und uns geführten Call dokumentieren und holen zuvor selbstverständlich Ihre Einwilligung hierzu ein.
  4. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden

    Sie sind für die Ermöglichung und Durchführung unserer Leistungen mit verantwortlich. Sie verpflichten sich, die vereinbarten Leistungen zu vergüten, entsprechende Auskünfte zu erteilen und erforderliche Kosten zu übernehmen. Es gelten im Übrigen die nachfolgenden Bestimmungen der Klauseln Ziffer 4.1. bis einschließlich 4.10., sowie die Klauseln Ziffer 5 bis 7 dieser AGB.
    1. Bereitstellung von Informationen und Zugang
      Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Angabe der Abfallart, Containergröße und die Beschreibung des Stellplatzes. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Stellplatz jederzeit frei zugänglich ist und alle Zufahrtswege den Anforderungen entsprechen.
    2. Zugang und Stellplatzbeschaffenheit
      Der Kunde stellt sicher, dass der Stellplatz für den Container den Anforderungen des Auftragnehmers entspricht. Dies umfasst die Bereitstellung einer ausreichenden Zufahrtsbreite von mindestens 3,50 Metern und einer Höhe von 4 Metern ohne Dachüberstand. Der Stellplatz muss eben, fest und tragfähig sein. Aufstellungen auf Rasen- oder Sandflächen erfolgen auf Risiko des Kunden und können zu Beschädigungen führen.
    3. Aufstellung auf öffentlichem Grund
      Soll der Container auf öffentlichem Grund aufgestellt werden, ist der Kunde verantwortlich für die rechtzeitige Einholung der notwendigen Genehmigungen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Kosten, die aus fehlenden Genehmigungen resultieren. Der Kunde ist ebenfalls für die Absicherung des Containers auf öffentlichem Grund verantwortlich.
    4. Zugang zum Container
      Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Containerstandort jederzeit für den Auftragnehmer frei zugänglich ist. Sollte der Containerstandort nicht zugänglich sein, trägt der Kunde die Kosten für Fehlfahrten und eventuelle Wartezeiten.
    5. Befüllung des Containers
      Der Container darf ausschließlich mit den im Bestellvorgang zugelassenen Abfallarten befüllt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Container ordnungsgemäß und nicht über die Bordkante hinaus zu befüllen. Eine falsche oder übermäßige Befüllung kann zu einer Verweigerung der Abholung führen, wobei der Kunde für die entstehenden Zusatzkosten verantwortlich ist.
    6. Standzeit und Abholung
      Die Standzeit des Containers ist im Vertrag geregelt und beträgt standardmäßig eine Woche. Für jede weitere angefangene Woche wird eine zusätzliche Miete berechnet. Der Kunde kann die Abholung des Containers durch eine entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer verlängern oder vorzeitig beenden. Bei der Abholung muss der Stellplatz zugänglich sein, andernfalls können zusätzliche Kosten für Fehlfahrten entstehen.
    7. Mitwirkung bei Kanalreinigung und Abscheiderwartung
      Bei der Nutzung von Saug- und Spülwagen sowie Kanalreinigungsdiensten ist der Kunde verpflichtet, alle relevanten Zugänge rechtzeitig und vollständig zugänglich zu machen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Auftragnehmer über besondere Bedingungen vor Ort, wie beispielsweise überlaufgefährdete Abscheider, rechtzeitig mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen zu informieren. Abscheider müssen 5 Jahre vom TÜV-Nord oder einer vergleichbaren Prüfstelle geprüft und TÜV-zertifiziert werden, andernfalls besteht das Risiko, dass Gerätschaften oder Personal vom Abscheider Schaden nehmen. Sollte der Kunde diese Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, haftet er für eventuelle Schäden und zusätzliche Kosten.
    8. Verbleibende Rückstände im Container
      Sollten nach der Entleerung des Containers Rückstände verbleiben, die nicht durch die normale Entleerung beseitigt werden können, ist der Kunde für die Beseitigung dieser Rückständeverantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich darüber informieren. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rückstände innerhalb von [24 Stunden nach Abholung] selbst zu entfernen. Erfolgt keine eigenständige Beseitigung durch den Kunden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Rückstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen. Die Kosten für diese zusätzliche Entsorgung werden dem Kunden auf Basis des tatsächlich entstandenen Aufwands in Rechnung gestellt.
    9. Kautionsregelung
      Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Kunden eine Kaution in Höhe von [bis zu 2.000,00€] zu verlangen, um etwaige Schäden, zusätzliche Entsorgungskosten oder Kosten aufgrund von Vertragsverletzungen abzusichern. Die Kaution ist vor Beginn der Leistungserbringung durch den Kunden zu hinterlegen. Nach Abschluss des Vertrages und ordnungsgemäßer Rückgabe des Containers wird die Kaution, abzüglich etwaiger Verrechnungen, innerhalb von 14 Tagen an den Kunden zurückerstattet.
    10. Herausgabepflicht bei Vertragsbeendigung
      Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer den Container in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Etwaige Schäden am Container, die über die normale Abnutzung hinausgehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution im Sinne der Klausel Ziffer 4.9. dieser AGB verrechnet. Der Container muss vollständig entleert und gereinigt sein. Andernfalls behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Kosten für die Reinigung oder Entsorgung von Rückständen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  5. Containerlieferung und -abholung

    1. Lieferzeitraum
      Die Lieferung der Container erfolgt in der Regel im Laufe des Tages zwischen 6 und 16 Uhr. Aufgrund von Faktoren wie Verkehrsbedingungen oder Wartezeiten bei Entsorgungsanlagen kann es zu Verzögerungen kommen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die vereinbarten Lieferzeiten bestmöglich einzuhalten.
    2. Vorlaufzeit für Containerlieferung
      Für die Lieferung, den Austausch oder die Abholung eines Containers ist eine Vorlaufzeit von 1-2 Werktagen erforderlich. Sollte der Auftragnehmer aus unvorhersehbaren Gründen den gewünschten Liefertermin nicht einhalten können, wird der Kunde umgehend informiert, um einen neuen Termin zu vereinbaren oder, falls gewünscht, eine Rückerstattung zu veranlassen.
    3. Abwesenheit des Kunden bei der Lieferung
      Der Kunde kann auch in seiner Abwesenheit die Lieferung des Containers sicherstellen, indem er den Stellplatz im Bestellvorgang genau beschreibt, markiert oder durch ein Foto kennzeichnet. Der Auftragnehmer wird den Container gemäß den Anweisungen des Kunden abstellen. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass der Stellplatz gut erreichbar und geeignet ist.
    4. Standzeit des Containers und Verlängerung
      Der Kunde kann im Bestellvorgang einen Abholtermin für den Container festlegen. Wenn die Standzeit des Containers verlängert werden soll, kann dies durch eine rechtzeitige Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgen. Die Standzeit ist standardmäßig auf eine Woche begrenzt, darüber hinausgehende Zeiträume werden zusätzlich berechnet.
    5. Abholung des Containers
      Die Abholung des Containers erfolgt zum vereinbarten Termin. Es ist ratsam, dass der Kunde bei der Abholung anwesend ist, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, sofern der Stellplatz gut zugänglich ist und keine weiteren Komplikationen zu erwarten sind. Sollte der Container aufgrund von Zugangshindernissen oder falscher Befüllung nicht abgeholt werden können, trägt der Kunde die Kosten für die Fehlfahrt.
    6. Nichtabnahme durch Entsorgungsanlagen
      Sollte die Abnahme von Abfällen durch die vorgesehene Entsorgungsanlage verweigert werden, sei es aufgrund unzulässiger Stoffe, Überladung des Containers oder anderer Gründe, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, wird der Container auf Kosten des Kunden zurückgeführt oder alternativ an eine andere geeignete Entsorgungsanlage geliefert. Der Kunde trägt alle zusätzlichen Transport- und Entsorgungskosten, die durch die Nichtabnahme entstehen.
  6. Befüllung des Containers

    1. Zulässige Abfälle
      Der Container darf ausschließlich mit den im Bestellvorgang zugelassenen Abfallarten befüllt werden. Es ist strengstens untersagt, gefährliche Abfälle, Sondermüll oder andere nicht zugelassene Materialien im Container zu entsorgen. Der Kunde ist verpflichtet, die im Bestellvorgang angegebene Hinweise zu beachten und den Container entsprechend der Vorgaben zu befüllen.
    2. Füllhöhe und Verteilung der Abfälle
      Der Container darf maximal bis zur Bordkante befüllt werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Abfälle über den Rand des Containers hinausragen und dass die Abfälle gleichmäßig verteilt werden, um einen sicheren Transport zu gewährleisten. Überladungen oder unsachgemäße Befüllungen können dazu führen, dass der Container nicht abgeholt wird.
    3. Konsequenzen bei Überfüllung oder Fehlbefüllung
      Ist der Container überfüllt oder falsch befüllt, kann der Fahrer die Abholung verweigern. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für die Fehlfahrt sowie alle zusätzlichen Kosten, die durch das Abladen und erneute Befüllen entstehen.
    4. Dokumentation und Kontrolle bei Abholung
      Bei der Abholung und Entladung des Containers wird dieser durch den Fahrer auf korrekte Befüllung überprüft. Sollte eine Fehlbefüllung festgestellt werden, wird diese dokumentiert und die Mehrkosten für die ordnungsgemäße Entsorgung dem Kunden in Rechnung gestellt.
    5. Sonderabfälle und gefährliche Stoffe
      Für die Entsorgung von Sonderabfällen, die einer besonderen Behandlung oder Genehmigung bedürfen (z.B. Asbest, kontaminierte Böden, Chemikalien), gelten gesonderte Bedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer vorab schriftlich über solche Abfälle zu informieren. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, solche Abfälle abzulehnen oder zusätzliche Entsorgungsgebühren und Sicherheitsvorkehrungen in Rechnung zu stellen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Deklaration der Abfälle liegt beim Kunden.
  7. Versicherungspflichten des Kunden

    1. Pflicht zur Versicherung
      Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, der die mit der Nutzung der Dienstleistungen des Auftragnehmers verbundenen Risiken abdeckt. Hierzu gehört insbesondere der Abschluss und die Aufrechterhaltung folgender Versicherungen:
    2. Haftpflichtversicherung zum Schutz vor Schäden, die durch die Nutzung oder Aufstellung von Containern, sowie durch die Entsorgung von Abfällen auf dem Grundstück des Kunden oder auf öffentlichem Grund entstehen können;
    3. Sachversicherung zum Schutz des Containers, insbesondere vor Schäden durch Feuer, Vandalismus, Diebstahl oder andere unvorhersehbare Ereignisse, während sich der Container im Besitz des Kunden befindet;
    4. Weitere Haftpflicht- und/oder Sach- und/oder Schadenversicherungen, die Risiken abdecken, die aus der etwaigen Grundstücks- oder Wohnungseigentümerstellung des Kunden herrühren oder seiner etwaigen Eigenschaft als Bauherr und/oder als Betriebsinhaber.
    5. Nachweis des Versicherungsschutzes
      Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Kunden jederzeit den Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfrage eine Kopie der entsprechenden Versicherungsverträge oder eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.
    6. Haftung des Kunden bei fehlendem Versicherungsschutz
      Sollte der Kunde den erforderlichen Versicherungsschutz nicht nachweisen können oder der Versicherungsschutz unzureichend sein, haftet der Kunde für alle Schäden, die aufgrund des fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutzes entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden, die durch Dritte, Naturereignisse oder durch die Nutzung und Aufstellung des Containers verursacht werden.
    7. Empfehlung des Auftragnehmers
      Der Auftragnehmer empfiehlt dem Kunden, sich vor Abschluss des Vertrages bei seinem Versicherer über die notwendige Deckung zu informieren und sicherzustellen, dass alle Risiken, die mit der Aufstellung und Nutzung des Containers verbunden sind, abgedeckt sind.
  8. Zahlungsbedingungen

    1. Die Zahlung für die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen erfolgt gemäß den im Bestellvorgang vereinbarten Konditionen ausweislich der Auftragsbestätigung. Der Kunde kann die Zahlung per Banküberweisung, Kreditkarte oder anderen angebotenen Zahlungsmethoden leisten. Die Zahlung ist mit der Bestellung, spätestens jedoch mit Rechnungserhalt fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
    2. Im Preis für die Containerdienstleistungen sind die Transportkosten für die Lieferung und Abholung des Containers, die Entsorgungskosten für die bestellte Abfallart sowie eine Standzeit von einer Woche enthalten. Nicht im Preis inbegriffen sind zusätzliche Mietkosten für eine längere Standzeit, Kosten für Wartezeiten, Fehlfahrten oder Fehlbefüllungen. Diese zusätzlichen Kosten werden separat in Rechnung gestellt. Weitere Leistungen sind ebenfalls kostenpflichtig und bedürfen der gegenseitigen Absprache und der Nachhonorierung.
    3. Soweit es sich bei vereinbarten Leistungen um Werke handeln sollten, dürfen wir von Ihnen nach Abschluss der Leistung bzw. nach Maßgabe der Klausel Ziffer 2.7. dieser AGB auch einer Teilleistung, diesbezüglich die Abnahme verlangen. Unsere von Ihnen insoweit abzunehmenden (Teil-)Leistungen gelten dann als abgenommen, wenn Sie sich auf unsere Aufforderung hin zur Abnahme der betreffenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von sieben Werktagen schriftlich erklären.
    4. Ihre Vergütungspflicht bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch Sie und/oder Ihren Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall müssen und werden wir uns aber dasjenige anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlassen haben.
    5. Die Vergütungspflicht bleibt insbesondere auch in den Fällen bestehen, in denen der Kunde und/oder seine zum Zugang etwaig berechtigten Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen an etwaigen Terminen nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen und/oder Container und/oder sonstige bestellte Gegenstände von ihm und/oder seinen zum Zugang etwaig berechtigten Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit abgerufen wird oder einzelne Leistungen von uns, soweit sie zum Angebot gehören, nicht in Anspruch genommen werden. Auch in all diesen Fällen müssen und werden wir uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlassen haben.
    6. Sollte ein vereinbarter Termin wiederum unsererseits nicht eingehalten werden können, wird der Kunde umgehend informiert, und es wird ein alternativer Termin vereinbart. Sollte der Kunde mit dem Alternativtermin nicht einverstanden sein und bereits eine Zahlung erfolgt sein, wird der gezahlte Betrag schnellstmöglich zurückerstattet.
    7. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten (z.B. Rechnung) werden auf elektronischem Weg über die von Ihnen mitgeteilte E-Mail-Adresse übermittelt. Sie erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
    8. Falls nicht anders ausdrücklich individuell vereinbart, ist die Vergütung i.S.d. Klausel Ziffer 5.1. dieser AGB als Einmalzahlung in voller Höhe zur Zahlung fällig und ist ohne Abzüge zu leisten. Maßgeblich für den fristgerechten Zahlungseingang ist der Zahlungseingang beim Konto bzw. zu Händen des Auftragnehmers.
    9. Im Falle einer Überweisung, ist die Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto unter Verwendung der Rechnungsnummer bzw. der Kundennummer zu tätigen.
    10. Sie sind berechtigt, uns für die Vergütung eine sog. SEPA Lastschrift als Einzugsermächtigung zu erteilen.
    11. Im Falle einer Rückbuchung infolge fehlgeschlagenen Lastschrifteneinzugs Sind Sie verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an das o.g. Konto zu überweisen und uns von den Rücklastschriftgebühren und –kosten des Kreditinstituts freizustellen.
    12. Die Zahlungen können nach ausdrücklicher individueller schriftlicher Vereinbarung in Raten erfolgen, eine solche Vereinbarung muss grundsätzlich vor Rechnungsstellung erfolgen und geht aus der gestellten Rechnung hervor.
    13. Reduzierte Preise und/oder Rabatte oder Anrechnungen und/oder Gutschriften sind nach Absprache möglich. Die Details hierzu ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
  9. Verzug

    1. Der Kunde kommt, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung von uns leistest. Die Verzugszinsen betragen für Verbraucher derzeit 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, für Unternehmer veranschlagen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Auf diese Folgen werden Sie in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen.
    2. Im Falle Ihres Verzugs behalten wir uns vor, unsere weiteren Leistungen einstweilen zurückzubehalten.
    3. Im Falle der Erklärung der außerordentlichen Kündigung unsererseits behalten wir uns vor, die Leistung sofort nach Kündigungserklärung Ihnen gegenüber einzustellen und die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen als Schadenersatz Ihnen gegenüber geltend zu machen.
    4. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird bei einem Zahlungsausfall von zwei aufeinanderfolgenden Raten oder eines Ausfalls eines Zahlungsbetrages, welcher in Summe zwei Raten entspricht, die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.
    5. Wir behalten uns weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz ausdrücklich vor.
    6. Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem Sie sich in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, an der Leistung gehindert sind, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten um den Zeitraum als verlängert, in welchem Sie vertragswidrig Ihre Mitwirkungsleistung im Sinne der Klausel Ziffer 4 dieser AGB nicht erbringen, z.B. eine Information nicht geben, einen Zugang nicht schaffen, eine Beistellung nicht leisten oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellen.
    7. Vereinbaren die Parteien nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
    8. Mahnungen und Fristsetzungen Ihrerseits bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
  10. Gewährleistung

    1. Eine Gewährleistung gilt nur, soweit es sich bei den betreffenden Teilleistungen oder Leistungen um Werke handelt und nach Maßgabe der nachfolgenden Klauseln Ziffer 9.2. bis einschließlich 9.5. dieser AGB. Die Gewährleistung ist im Übrigen ausgeschlossen,
    2. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Sinne des BGB gilt unter der Maßgabe, dass
      1. Sie uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen haben;
      2. wir zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt sind;
      3. dass Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur nach Maßgabe der Klausel Ziffer 14 dieser AGB von uns geschuldet sind und unter der Maßgabe der Klausel Ziffer 15 dieser AGB.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, sichtbare Schäden an Containern, Fahrzeugen oder sonstigen Geräten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt oder nach Bekanntwerden des Schadens, dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, erlöschen etwaige Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, sofern der Auftragnehmer dadurch in seiner Möglichkeit der Schadenminderung beeinträchtigt wird.
    4. Nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung im Sinne der Klausel Ziffer 2.7. dieser AGB können wir von Ihnen jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung der ganzen Leistung eine Abnahme der Leistung. Die Abnahme ist unverzüglich, im Falle einer Aufforderung spätestens binnen einer Woche (nachfolgend: die Abnahmefrist), uns gegenüber in Schriftform zu erklären. Zur Wahrung der Schriftform genügt in diesem Fall eine E-Mail. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei uns. Mit Ablauf der Abnahmefrist gilt die Leistung als abgenommen, soweit Sie uns gegenüber nicht schriftlich und hinreichend substantiiert und schlüssig erklärt haben, ob und welche Mängel zu beseitigen sind. Unerhebliche Mängel der (Teil-) Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
    5. Ist zwischen Ihnen und uns streitig, ob ein Mangel vorliegt und/oder den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Sie sind für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, werden wir Ihnen insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
  11. Haftung

    1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.
    2. Wir haften im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ebenfalls unbeschränkt.
    3. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Kardinalspflicht verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe unserer vertraglichen Vergütung im Sinne der Klausel Ziffer 7.1. und 7.2. dieser AGB.
    4. Soweit es sich bei Ihnen um einen Verbraucher handelt, sind Schadensersatzansprüche mit Ausnahme der Haftung nach den Klauseln Ziffer. 14.1. bis 14.3. dieser AGB ausgeschlossen.
    5. Im Übrigen haften wir mit Ausnahme der Haftung nach den Klauseln Ziffer 14.1. bis 14.3. dieser AGB
      1. nicht für Schäden oder für Schadensersatzansprüche Dritter verursacht durch Dritte;
      2. nicht für Schäden, die durch unzureichende Informationen, nicht gewährleistete Zugänglichkeit des Stellplatzes, unzureichende Beschaffenheit des Stellplatzes, falsche Befüllung des Containers oder fehlende Genehmigungen des Kunden entstehen. Gleiches gilt für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch diese Umstände verursacht werden;
      3. nicht für Beschädigungen am Stellplatz, die durch die Lieferung oder Abholung des Containers entstehen. Diese liegen im Verantwortungsbereich des Kunden, sofern diese auf eine unzureichende Beschaffenheit des Stellplatzes oder auf eine nicht eingeholte Genehmigung zurückzuführen sind;
      4. nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Überladung oder Nichtbeachtung der Nutzungsanweisungen entstehen;
      5. ferner nicht für Schäden, die auf die Anlieferung auf unbefestigten, weichen oder unebenen Untergründen zurückzuführen sind.
    6. Die verschuldensfreie Haftung nach § 536a BGB wird hiermit ausgeschlossen.
    7. Die Haftung auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
    8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen des Anbieters, denen sich dieser zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden bedient.
  12. Verjährung

    1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen leichter Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne der Klausel Ziffer 14.3. dieser AGB beträgt mit Ausnahme der Ansprüche nach den Klauseln Ziffer 14.1. und 14.2. dieser AGB ein Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat.
    2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  13. Pauschalierter Schadensersatz

    1. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, insbesondere durch Nichtbereitstellung des Containers zur Abholung, schuldhafte Nichteinhaltung von Terminen und/oder schuldhafte Nichtabsage binnen 24 Stunden zum Termin, unzulässige Befüllung des Containers und/oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten im Sinne der Klausel 4 dieser AGB und den weiteren Klauseln Ziffer 5 bis 7 dieser AGB, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von zehn Prozent des vereinbarten Bruttoentgelts im Sinne der Klausel 7.1. und 7.2. dieser AGB zu verlangen. Es ist dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Es steht auch uns frei, nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
    2. Ausgenommen von der pauschalierten Schadenersatzpflicht sind unverschuldet nicht in Anspruch genommene Termine. Der Nachweis, dass der Termin unverschuldet nicht in Anspruch genommen werden konnte, obliegt dem Kunden.
  14. Vertraulichkeit

    Wir verpflichten uns, alle Kenntnisse, die wir aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhalten, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl unsere Mitarbeiter als auch von uns herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten mit Ausnahme dessen, was zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist oder zu dessen Weitergabe der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat oder was der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht und/oder behördlichen Anordnung entspricht.
  15. Datenschutz

    1. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für Sie, so sind wir verpflichtet, hinreichende Gewähr dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich in eine längere Speicherung eingewilligt.
    2. Sie willigen ein, dass wir personenbezogene Daten, namentlich Name, Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Bankverbindungsdaten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, zum Zwecke der Vertragsdurchführung, insbesondere auch zum Vertragsabschluss und zum Zwecke der Leistungserbringung und der Termins- und Aufgabendurchführungen erheben, verarbeiten und nutzen und diese uns im erforderlichen Umfang übermittelten. Ihnen ist bewusst, dass Sie diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen können, indem Sie uns postalisch unter Fritz Schorfmann GmbH & Co. KG, Tüschendorfer Damm 1, 28879 Grasberg oder per E-Mail an info@schorfmann.de den Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten mitteilen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gem. Art. 15-21 DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit haben, sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
      Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://schorfmann-containershop.de/datenschutzerklaerung/ Wir nehmen als Auftragsverarbeiter keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne Ihre vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung als Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informieren wir Sie immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch Sie die Möglichkeit erhalten, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
  16. Laufzeit und Kündigung

    1. Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Maßgabe des jeweiligen Leistung nach der Klausel Ziffer 2.2. bis 2.4. dieser AGB, andernfalls mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien für die bestellte Dauer und im Falle einer Daueraufstellung auf unbestimmte Zeit
    2. Während dieser bestellten Dauer ist eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen mit Ausnahme der Daueraufstellung, die auf unbestimmte Zeit läuft und bei der der Kunde und auch der Auftragnehmer das Recht haben, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
    3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    5. Ein solcher wichtiger Grund ist auf unserer Seite insbesondere aber nicht abschließend dann gegeben, wenn Sie im Falle einer Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen uns gegenüber in Verzug sind.
    6. Sollten Tatsachen vorliegen, auf Grund derer Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung Ihrer und unserer Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, können Sie das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur dann kündigen, wenn Sie diesen wichtigen Grund in der Kündigung schlüssig darlegen und die Kündigung innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Zeitpunkt erfolgt, in dem Sie von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt haben.
    7. Auch im Falle der Kündigung behalten wir den Anspruch auf die Vergütung für die schon erbrachten Leistungen. In Bezug auf die noch nicht erbrachten Leistungen stehen uns 10% der ausstehenden Vergütung zu. Ihnen und uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der uns zustehende Anteil niedriger oder höher ist als 10%.
    8. Im Falle einer Kündigung zur Unzeit durch den Kunden, z.B. während einer laufenden Leistungserbringung oder unmittelbar vor einer geplanten Abholung, behält sich der Auftragnehmer zudem das Recht vor über den pauschalierten Betrag nach der Klausel Ziffer 19.7. dieser AGB hinaus, dem Kunden eine Ausgleichszahlung in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens, höchstens jedoch in nHöhe der vertraglichen Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die genaue Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach dem konkreten Aufwand und den bereits entstandenen oder nicht mehr abwendbaren Kosten, die durch die Kündigung verursacht wurden.
  17. Widerrufsrecht

    Es gilt ausschließlich das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ein vertragliches Widerrufsrecht für Unternehmer und/oder Gewerbetreibende wird in keinem Fall eingeräumt. Kunden, die keine Verbraucher sind, steht nach Maßgabe dieser AGB kein Widerrufsrecht zu.

    Widerrufsbelehrung für Verbraucher Diese Widerrufsbelehrung betrifft ausschließlich das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher und gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

    Fritz Schorfmann GmbH & Co. KG
    Tüschendorfer Damm 1
    28879 Grasberg
    Tel.: 04283/9300-0
    E-Mail: info@schorfmann-containershop.de

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Klicken Sie auf den Link, um ein Muster-Widerrufsformular im PDF-Format zuladen

  18. Aufrechnungsverbot und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts

    Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung mit anderen als Ersatzforderungen wegen Mängeln der von uns verrichteten Tätigkeit durch Sie sind ausgeschlossen, es sei denn, Ihre Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  19. Änderungen der AGB

    1. Wir sind berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist nach freiem Ermessen zu ändern. Wir haben dieses Recht natürlich nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für Sie als Kunden zumutbar ist. Eine Änderung kann aus einer oder mehreren inhaltlichen Änderungen bestehen.
    2. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung in Textform bzw. per E-Mail mit. Sind Sie mit der Änderung nicht einverstanden, so können Sie dieser unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widersprechen Sie der Änderung innerhalb dieser einmonatigen Frist (nachfolgend: Widerspruchsfrist), so endet der Vertrag mit Ablauf der Widerspruchsfrist, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
    3. Wir weisen Sie in der Änderungsmitteilung sowohl auf Ihr Widerspruchsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn Sie nicht innerhalb der Widerspruchsfrist in Schriftform widersprichst als auch darauf, dass das Vertragsverhältnis im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs zum Ablauf der Widerspruchsfrist endigt, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
  20. Schlussbestimmungen

    1. Nebenabreden oder vorrangige Individualabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Der Einbeziehung anderweitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
    2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
    3. Alle angegebenen Preise und Zahlungen verstehen sich, sollte es sich bei Ihnen um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln, inklusive, andernfalls zuzüglich, der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Sollte es sich bei Ihnen um einen Verbraucher handeln, werden Ihnen gegenüber sowohl die Preise als auch die darauf resultierend zu zahlende Vergütung stets einschließlich der Umsatzsteuer angegeben.
    4. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    5. Leistungs- und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist Grasberg.
    6. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet noch willens, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
    7. Sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder im Inland keinen Gerichtsstand hat, gilt für alle sich aus dem zwischen den Parteien bestehendem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten Grasberg als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
    8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Jede solche ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist, im gesetzlich zugelassenen Umfang, als durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt zu betrachten, die dieser ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Absicht und Zielsetzung am nächsten kommt. Das Vorangehende gilt sinngemäß für jegliche unabsichtliche Lücke in diesem Vertrag.