Lieferverfügbarkeit
Bodengemisch
= Bodenaushub mit erhöhtem Anteil von Steinen, Wurzeln und/oder Grassoden
Beachten Sie auch unsere Hinweise zu:
Was darf rein?
- Mutterboden
- Sand
- Erde
- kleine Steine *
- Wurzeln *
- Grassoden
Was darf nicht rein?
- Beton
- Ziegelsteine
- Bauschutt
- Baumstubben // Baumstämme // große Wurzeln
- Gartenabfälle
- Abfälle aus Tierhaltung
- Zäune // Altholz AI-IV
* Bitte beachten Sie, dass Bodengemisch insgesamt style="color:#008143">maximal 40% der gekennzeichneten Bestandteile enthalten darf. Möchten Sie größere Mengen an Bauschutt oder Gartenabfall entsorgen, empfiehlt sich die Bestellung eines solchen Containers.
Richtig Befüllen - Zusatzkosten vermeiden
Bitte helfen Sie uns und sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf, sodass Leerfahrten, Wartezeiten und Sortierarbeit durch Fehlbefüllung vermieden werden. Sie verhindern so außerdem Zusatzkosten. Vielen Dank.
- Die Container dürfen nur bis zur Bordkante befüllt werden.
- Bitte befüllen Sie die Container nur mit den erlaubten Materialien (siehe oben).
- Bitte befüllen Sie die Container gleichmäßig.
Lieferbedingungen
Platzbedarf Lieferung + Abholung
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 14-16 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKWs zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen.
Untergrund
Bitte beachten Sie auch, dass unsere Fahrzeuge mit dem befüllten Container bis zu 26 t schwer sein können bzw. die Achslasten 12 t nicht übersteigen dürfen. Der Untergrund sollte entsprechend befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen
Zufahrt
Bitte stellen Sie sicher, dass unser Containerfahrzeug problemlos den gewünschten Stellplatz erreichen kann. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Stellplatz auf öffentlichem Grund
Sobald der Container auf öffentlichem Grund steht (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwege), benötigen Sie eine Abstellgenehmigung, die Sie bei Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde beantragen können. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig und die Bearbeitungszeit variiert je nach Gemeinde.
Bitte sichern Sie den Container entsprechend, sodass er auch im Dunkeln von z.B. Radfahrern gesehen wird, um Unfälle zu vermeiden.
Ohne eine gültige Abstellgenehmigung der Behörde, dürfen unsere Fahrer den Container nicht stellen und müssen diesen wieder mitnehmen. Die angefallene Leerfahrt müssen wir Ihnen dann leider in Rechnung stellen.
Sollten die Voraussetzungen für das Abstellen des Containers nicht möglich sein, müssen wir Ihnen leider die Fehlfahrt berechnen. Sollte es für unsere Fahrer zu vermeidbaren Wartezeiten kommen, müssen wir Ihnen diese leider für jede angefangene halbe Stunde in Rechnung stellen.